Neues Betreuungskonzept für Laudenbacher Grundschüler
Im neuen Schuljahr wird es für die Laudenbacher Grundschüler zu einer
Veränderung kommen, die gerade für berufstätige Eltern von großer Bedeutung ist.
In der Abstimmung des Schulverbands wurde für die 1. und 2. Klasse des kommenden Schuljahrs 2024/2025 beschlossen, vom Konzept der „Gebundenen Ganztagsschule“ (GGS) zum Konzept der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) überzugehen.
Welche Gründe führten zu dieser Entscheidung?
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Aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen für das kommende Schuljahr kommt eine gebundene Ganztagsklasse voraussichtlich nicht zustande.
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Käme jedoch gebundene Klasse mit geringer Schülerzahl zustande, so dass sich für die verbleibende Regelschulklasse eine wesentlich höhere Schülerzahl ergäbe, würde dies vom Schulamt nicht genehmigt werden.
(Beispiel: GGS 15 Schüler, Regelklasse 27 Schüler = zu großes Ungleichgewicht)
Käme die Offene Ganztagsschule nicht, gäbe es nur noch die Regelklassen, was bedeutet, dass Eltern ohne die Nachmittagsbetreuung alleine gelassen würden und auf die kostenpflichtige Betreuung im Hort angewiesen wären. Die Lösung der Offenen Ganztagsklasse bietet ein hohes Maß an Flexibilität, kostenfreie Betreuung und klassenübergreifendes Miteinander der Schüler.
Nach einer Gemeinderatssitzung, die dieses Thema ausführlich behandelte, stimmten wir Unabhängigen einstimmig für das Modell der Offenen Ganztagsschule. Einer der Hauptgründe für unser Abstimmungsverhalten war der Umstand, dass u.a. Alleinerziehende sich den Hort vielleicht nicht leisten können und auch nicht gewährleistet ist, dass genügend Hortplätze zur Verfügung stehen. Leider waren wir im Gemeinderat damit in der Minderheit.
Im Schulverband wurde auf Initiative des Elternbeirats der Schule ein Kompromiss dahingehend gefunden, dass für die kommende erste und zweite Klasse die Offene Ganztagsschule startet, während die 3.und 4. als Gebundene Ganztagsklasse verbleibt, bis das Konzept in zwei Jahren ganz ausgelaufen ist.
Eine ausführliche Gegenüberstellung zum Vergleich von OGS, GGS und Hort finden Sie in nachstehendem PDF zur Gemeinderatssitzung auf den Seiten
12, 13 und 14.
Wer zu diesem Thema weitere Fragen hat, darf uns jederzeit ansprechen. Wir sind für Sie da!
DUL@email.de
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EuropaGemeinderäte Bayern
Seit Juni 2023 ist Christine Ahner Mitglied der EuropaGemeinderäte Bayern, einer neugegründeten Vereinigung in Kooperation mit der EUROPAUNION BAYERN UND DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION, mit Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Am 16./17. Juni fand in diesem Rahmen die Auftaktkonferenz in München statt, deren Kernthema die Frage war, welche konkreten Auswirkungen die EU-Gesetzgebung auf Kommunen - auch auf so kleine wie unser Laudenbach - haben und welche Maßnahmen direkt aus EU-Töpfen gefördert werden können .
Gesprächspartner waren - Tobias Gotthardt, Vorsitzender des Europaausschusses im Bayerischen Landtag
- Florian Siekmann, Abgeordneter des Bayerischen Landtags
- Diana Stachowitz, Abgeordnete des Bayerischen Landtags
- Renke Deckarm, Leiter der Regionalvertretung der Europäischen Kommission in München
1. Themengebiet:
Die Klima- u. Energiewende meistern: Europäischen Vorhaben und Kommunale Nachhaltigkeitsstrategien (Referent Gero Suhner, Beratungsstelle für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit)
Besprochen wurden hier u.a. Themen wie innovative Baumaßnahmen (Stichwort Schwammstadt, also Bauweisen, bei denen Städte oder Gemeinden durch die Bauweise in der Lage sind, Regenwasser zu speichern), Altbauabriss, innovative Materialien, aber auch Fördermöglichenkeiten (Förderdatenbank.de) zur Sanierung von Schulgebäuden oder z.B. der energieeffiziente Umbau von Turnhallen in kleinen Gemeinden. Auch die Dorferneuerung in kleinen Infrastrukturen, für die ein Födertopf von 50 Millinen Euro zur Verfügung steht (43 Mio. von der EU, Rest durch Cofinanzierungen), wurde vorgestellt. Das Bauwesen als größter Müllproduzent in Europa ist es wert, bei künftigen Planungen genauer unter die Lupe zu nehmen.
2. Themengebiet:
Die neue kommunale EU-Abwasserrichtlinie – Was kommt da auf die Kommunen zu?
(Referentin: Leonie Hilmers, Allianz für Öffentliche Wasserwirtschaft)
Ein Thema mit einer unerfreulichen Botschaft: Die Wasserpreise werden in Zukunft weiter steigen. Die EU hat neue Schwellenwerte festgelegt, die auf neuen Entwicklungen beruhen:
Unser Regenwasser wird mehr und mehr belastet. Ein Beispiele hierfür kommt u.a. wieder aus dem Bauwesen. Durch neue Materialien, wie z.B. Dachziegel, die nicht mehr vermoosen oder hochtechnologische Dachziegel, in die bereits Solartechnologie integriert ist, geraten immer mehr Fremd- und Giftstoffe sowie Schwermetalle in das Regenwasser. Ein Qualitätsabfall bei unserem Wasser wird aber auch durch Biozide und Mikroplastik verursacht. Hinzu kommen die Ausscheidungen modernen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, die in ganz Europa in erheblichem Ausmaß gemessen wurden.
Die alten Technologien der Kläranlagen bewältigen das nicht, so dass Investitionen in neue Technologie sowie steigender Fällmittelverbrauch genauso die Folge sind, wie die Tatsache, dass eine Klärschlammausbringung zur Düngung aufgrund der Schadstoffe nicht mehr möglich ist. Die neuen EU-Richtlinien und die Kosten der Umsetzung resultieren also unmittelbar aus unserem Verhalten.
Die neuen Schwellenwerte der EU führen zu Kosten von 3,86 Mrd. Euro pro Jahr zur Umsetzung der Richtlinie.
Davon müssen 51 % über die Wassergebühren finanziert werden. 22 % entfallen auf den öffentlichen Haushalt und 27 % auf den Hersteller und "Inverkehrbringer". Da kommt was auf uns zu!
3. Themengebiet:
Ohne Machete durch den EU-Förderdschungel – Survival-Training für Kommunen
(Referent: Matthias Amann, stellv. Leiter des Referats Städtebauförderung des Staatsministeriums für Wohnen Bau und Verkehr)
In diesem Themenkomplex wurden die verschiedenen EU-Fonds- und -Fördertöpfe vorgestellt, die zusätzlich zu bayerischen oder bundesweiten Fördermitteln zur Verfügung stehen und über die Webseite "What Europe does for me" einsehbar sind. Der englische Titel führt direkt zu einer deutschen Seite, also keine Angst vor der Fremdsprache! Interessant für uns in Laudenbach war hier vor allem eine Fördermöglichkeit über den Europäischen Sozialfond ESF, über den Kitas mit Sitz in Gemeinden gefördert werden, die einer finzanziellen Härte unterliegen. Noch ist das in Laudenbach nicht der Fall, aber grundsätzlich könnte dann bis zu 100 % der Kosten für pädagogisches Personal sowie eine teilweise Finanzierung für dessen Weiterbildung abgerufen werden. Allerdings vom Träger, in unserem Fall der katholischen Kirchenstiftung.
Die oben genannte Webseite bietet interessante Fördermöglichkeiten für kleine Kommunen mit kleinen Projekten. Das sollten wir nicht aus den Augen lassen.
4. Themengebiet:
Regionalentwicklung am Beispiel der LEADER-Förderung
(Referentin Eva Osterrieder, Geschäftsführerin und Projektberaterin der Regionalentwicklung Oberallgäu e.V.)
Zunächst eine Begriffserklärung: Was bedeutet die Abkürzung LEADER?
LEADER steht für "Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale", also die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.
Über diesen Weg können Aktionen und Maßnahmen begleitet und finanziell gefördert werden, die nicht der privatwirtschaftlichen Gewinnerzielung unterliegen. Beispielsweise erhalten Maßnahmen eine Förderung, die in den Bereich des immateriellen Weltkulturerbes fallen. Das ist für Laudenbach ein gutes Beispiel, da der Heimat- und Geschichtsverein Laudenbach seit längerem einen "Weg des Nichtvergessens" plant, bei dem Grabsteine als Zeitzeugen vergangener Friedhofskultur bewahrt und aufgestellt werden sollen, was natürlich auch mit Kosten verbunden ist. Da die Bestattungskultur in Deutschland seit 2020 auf Empfehlung der UNESCO zum immateriellen Kkulturerbe zählt, könnte man versuchen, auf diesem Wege eine Förderung für die HGV-Maßnahme zu beantragen. Einen Versuch ist es in jedem Fall wert.
Die EuropaGemeinderäte Bayern planen weitere Veranstaltungen und Seminare zu relevanten EU-Themen, von denen wir Ihnen gerne wieder berichten.
Bei Fragen zu den Theme oder der Institution an sich, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
DUL@email.de, wenn Sie schreiben möchten oder 0151-10 65 69 20 per Telefon.
Schauen Sie mal wieder bei uns rein!
Zahlen zum Personalschlüssel der Laudenbacher Kindertagesstätte
Im Folgenden finden Sie die Zahlen des Anstellungsschlüssels für den Kindergarten Laudenbach Stand Juni 2023. Sie dienen als Zusatzinformation zur Gemeinderatssitzung vom 13.06.2023, zu der Sie eine Zusammenfassung auf der Seite "Dannys Podcast" hören können. Zur Verfügung gestellt wurde die Aufstellung von der Gemeindeverwaltung Kleinheubach. Vielen Dank!
Sollten Sie hierzu Fragen haben, freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre Email an DUL@email.de.

Was ist das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP) ?
Das LEP ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Was heißt das? Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen. Das LEP ist seit über 30 Jahren Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Bundeslandes Bayern.
(Quelle: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungs-programm)
Im Rahmen dieses Programmes fand eine Teilfortschreibung statt, an der alle Gemeinden, Städte und Landkreise beteiligt werden. So auch wir. An drei Themenfeldern wurden Änderungen vorgenommen:
1. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen:
Z.B. sollen im ländlichen Raum Grundschulen auch bei rückläufigen Schülerzahlen erhalten bleiben, sofern Gemeinde und Eltern dies wünschen; flächendeckende Mobilfunkabdeckung
2. Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt:
Z.B. soll ein Hochwasserrisikomanagement und Niedrigwassermanagement implementiert werden.
3. Für nachhaltige Mobilität:
Z.B. Stärkung des ganzjährigen Alltagsradverkehrs durch Sicherung von Trassen in den Regionalplänen.
Die Grundsätze und Ziele aus dem LEP sind zunächst sehr allgemein gehalten und haben keine direkten Auswirkungen auf die einzelnen Gemeinden. Aus Sicht der Verwaltung bestand in diesem Rahmen daher auch kein Grund zur Ablehnung.
(Quelle: Auszug aus der Beschlussfassung der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2022, TOP 5)
Wer sich mit diesem Thema gerne weiterbeschäftigen möchte, kann unter folgendem Link die Entwurfsfassung der Teilfortschreibung einsehen.
Was ist eigentlich der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BkPV)?
Das Prüfungsverbandsgesetz vom 24. April 1978 besagt, dass der Verband für seine Mitglieder überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfungen durchführt.
Mitglieder sind kommunale Spitzenverbände, kreisfreie Städte, Gemeinden und Verwaltungen, die das Staatsministerium bestimmt, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, kommunale Stiftungen usw.
Zu seinen vielfältigen Aufgaben gehören Prüfungs- und Beratungsleistungen. In diesem Zusammenhang übernimmt der Verband unter anderem auch die Prüfung für die Gemeinde Laudenbach. Die Aufsicht über den Prüfungsverband führt das Staatsministerium.
Hebesätze Grund-und Gewerbesteuer - Vergleichszahlen
Nach der Anhebung der Hebesätze für Laudenbach wurde vielfach behauptet, wir hätten die höchsten Hebesätze insgesamt. Das stimmt natürlich nicht. Bitte vergleichen Sie hier die Zahlen von Gemeinden mit ähnlicher Einwohnerzahl.
Gewerbesteuer
Gemeinde Einwohner Hebesatz in %
Altenbuch 1.266 360
Dorfprozelten 1.777 360
Faulbach 2.617 360
Amorbach 3.966 380
Eichenbühl 2.537 370
Mönchberg 2.610 360
Weilbach 2.196 360
Stadtprozelten 1.504 380
https://www.gewerbesteuer.de/gewerbesteuerhebesatz/miltenberg
Grundsteuer
Gemeinde Einwohner Hebesatz in %
Altenbuch 1.266 360
Dorfprotzelten 1.777 350
Faulbach 2.617 360
Amorbach 3.966 380
Eichenbühl 2.537 380
Mönchberg 2.610 340
Weilbach 2.196 360
Stadtprozelten 1.504 360
https://www.tilasto.com/thema/wirtschaft/steuer/steuereinnahmen/grundsteuer-b-in/miltenberg